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1. Vertragsbedingungen

Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und GfellerGrafik.

Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Leistungen

GfellerGrafik erbringt folgende Leistungen im Bereich der Visuellen Kommunikation (Corporate-, Print- und Web-Design): Auftragsvorbereitung und -planung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung, Realisation und Produktionsüberwachung.

Für weitere Leistungen im Bereich Web-Programming, Foto- grafie, Text und Lektorat, arbeitet GfellerGrafik mit ausgewählten Spezialisten zusammen.

 

3. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

GfellerGrafik verpfichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.

 

4. Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von GfellerGrafik geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich GfellerGrafik. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von GfellerGrafik nicht berechtigt ist, Änderungen an den be-

treffenden Arbeiten – insbesondere an der Gestaltung – vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von GfellerGrafik.

 

5. Nutzungsumfang

Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch GfellerGrafik geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Auftrags-beschrieb, beziehungsweise der Offertenstellung. Die von GfellerGrafik geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografsche
Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat
der Auftraggeber die Erlaubnis von GfellerGrafik einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

 

6. Gewährleistung

Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht GfellerGrafik davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

7. Aufbewahrungsplicht

GfellerGrafik bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist GfellerGrafik ohne anders lautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit.

 

8. Herausgabe von Daten und Originalen

Die elektronischen Daten und Originale, gehören grund-sätzlich GfellerGrafik und werden dem Kunden nur für
die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.

 

9. Belegexemplare

Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) ist GfellerGrafik 5 einwandfreie Belege zu überlassen.
GfellerGrafik steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu
veröffentlichen.

 

10. Auftragsvorbesprechung

Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offert-Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.

 

11. Offerten

Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschät- zung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten von GfellerGrfaik erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen. Preisangaben von GfellerGrafik beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.

12. Leistungen und Rechnungen Dritter

Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. GfellerGrafik tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an GfellerGrafik zugestellt werden.

 

13. Verrechnung

Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vermerkt ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat GfellerGrafik Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.

 

14. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Fax, Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollum- fänglich akzeptiert wurden.

 

 

15. Autorkorrekturen

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht
offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel zwei bis drei Vorschläge, sofern nichts anderes auf der Off- erte vereinbart wurde. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.

 

16. Gut zum Druck

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das OK kann auch via
E-Mail erfolgen.

 

17. Abrechnungsphasen

Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat GfellerGrafik einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

 

18. Rechnungskontrolle und Auskünfte

GfellerGrafik verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie von GfellerGrafik kann der Kunde jederzeit verlangen.

 

19. Haftungsbeschränkung

GfellerGrafik übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.

 

20. Mängelrüge

Die von GfellerGrafik erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.

 

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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